Räumliche und bauliche Trennungen

Die Zusammenfassung mehrerer Betriebsbereiche ohne brandschutztechnisch wirksame bauliche Trennungen begünstigt die Brandausbreitung und führt häufig zu einer wesentlichen Schadenvergrößerung bzw. zu einem Totalschaden. Räumliche und bauliche Trennungen verhindern für die Dauer ihrer Feuerwiderstandsfähigkeit eine Ausbreitung von Feuer und Rauch und begrenzen den Brand je nach Schutzzielen und dem Brandschutzkonzept

  • auf den Brandentstehungsraum,
  • auf einen Brandabschnitt bzw. Brandbekämpfungsabschnitt innerhalb des betroffenen Gebäudes,
  • auf das betroffene Gebäude,
  • auf den betroffenen Komplex.

Ein Komplex wird von einem oder mehreren Gebäuden, Gebäudeabschnitten oder Lagern im Freien gebildet, die untereinander keine, jedoch zu anderen Gebäuden, Gebäudeabschnitten oder Lagern eine räumliche oder bauliche Trennung aufweisen.

Betriebe und ihre unterschiedlichen Nutzungsbereiche sollten deshalb durch die räumlichen bzw. baulichen Trennungen so unterteilt und gegliedert werden, dass betriebswichtige Bereiche selbstständige Brandabschnitte bilden. Dabei sind neben den unmittelbaren thermischen Brandauswirkungen auch die Brandfolgeschäden durch korrosive Brandgase zu berücksichtigen.

Betriebsbereiche, die räumlich oder baulich voneinander getrennt werden sollten, sind u.a.:

  • Produktion/Fertigung
  • Lager für Rohstoff und Fertigwaren, Lager im Freien und Gefahrstofflager
  • Energieversorgung, z.B. Kesselhaus
  • IT- Räume
  • Verwaltung, Sozialgebäude.

Eine räumliche Trennung, z.B. räumliche Komplextrennung, ist anzustreben. Ist dies nicht zu verwirklichen, können auch durch Komplextrennwände oder Brandwände sowie feuerbeständige Bauteile bauliche Trennungen geschaffen werden.

Öffnungen in baulichen Trennungen, die  einen Betriebsfluss bzw. -ablauf ermöglichen, müssen brandschutztechnisch mit allgemein bauaufsichtlich zugelassenen bzw. anerkannten Feuerschutzabschlüssen geschützt werden. (siehe auch Abschnitt 4.6).

VdS-Richtlinien